16. Juli 2026

Vorsorgeleistungen sollen gedeckelt werden

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Im Rahmen des neuen Reformpaketes für die gesetzliche Krankenversicherung sollen auch Präventionsleistungen, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, budgetiert werden.

Das bedeutet, dass das Angebot zur diesen Gesundheitsleistungen nur noch in begrenztem Umfang von den Krankenkassen finanziert wird. Die Leistung des gesetzlichen Hautkrebsscreenings soll vollständig gestrichen werden.

Damit ist erstmalig auch der Bereich der Prävention von Sparmaßnahmen betroffen. Zukünftig wird es dann nicht mehr möglich sein, Vorsorge- und Impfleistungen in gewohtem Umfang zu erbringen. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung die Einnahmen nicht mehr übersteigen dürfen.